Michigan AG vs. US AI Gesetz

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Lisa Ernst · 28.11.2025 · Technik · 9 min

Die Regulierung künstlicher Intelligenz (KI) in den USA ist Schauplatz eines Machtkampfes zwischen Bundesstaaten und der Bundesregierung. 36 Generalstaatsanwälte, angeführt von Michigans Justizministerin Dana Nessel, warnen den US-Kongress davor, den Staaten die Möglichkeit zu nehmen, eigene KI-Gesetze zu erlassen. Dieser Konflikt beleuchtet die grundlegende Frage, ob ein einheitliches Bundesrecht oder ein Flickenteppich staatlicher Regelungen die Zukunft der KI-Governance in den USA bestimmen wird.

Einleitung

Die Justizministerin von Michigan und 35 weitere Generalstaatsanwälte aus US-Bundesstaaten und Territorien haben einen gemeinsamen Brief an die Spitze des US-Kongresses gesandt. Darin fordern sie, einen Gesetzesvorschlag zu stoppen, der einen bundesweiten Stopp für staatliche KI-Regulierung verhängen würde. Im Kern geht es um die Frage, ob einheitliche, eher industriefreundliche Regeln aus Washington gelten sollen oder ob Bundesstaaten eigene, teils deutlich strengere KI-Gesetze erlassen dürfen, etwa zu Verbraucherschutz, Diskriminierung oder Deepfakes.

Der Konflikt in den USA

Dana Nessel, die Michigan Attorney General, spricht in ihrer Stellungnahme vom Versuch, die Bundesstaaten für Jahre faktisch aus der KI-Regulierung herauszuhalten. Gemeinsam mit 35 weiteren Generalstaatsanwälten fordert sie den Kongress auf, keine Klausel zu beschließen, die Staaten daran hindert, eigene KI-Gesetze zu erlassen oder durchzusetzen. Der Brief, veröffentlicht über die National Association of Attorneys General (NAAG), richtet sich an die vier wichtigsten Fraktionsführer im Kongress: Sprecher Mike Johnson, Mehrheitsführer John Thune sowie die Minderheitsführer Hakeem Jeffries und Chuck Schumer. Die Unterzeichner warnen vor einem „Moratorium“ für staatliche KI-Gesetze, das ihrer Ansicht nach vor allem großen Tech-Konzernen nutzen würde – nicht aber Verbrauchern, Kindern oder Arbeitnehmern, die bereits heute mit KI-Scams, Deepfakes oder undurchsichtigen Entscheidungssystemen konfrontiert sind.

Dana Nessel, die Generalstaatsanwältin von Michigan, ist eine prominente Stimme in der Debatte um die Regulierung künstlicher Intelligenz.

Quelle: lgbtqnation.com

Dana Nessel, die Generalstaatsanwältin von Michigan, ist eine prominente Stimme in der Debatte um die Regulierung künstlicher Intelligenz.

Was im Brief als „AI-Moratorium“ beschrieben wird, ist kein komplett neues Projekt. Bereits im Mai 2025 war im US-Repräsentantenhaus ein Änderungsantrag aufgetaucht, der einen zehnjährigen Stopp aller staatlichen Gesetze zu künstlicher Intelligenz und automatisierten Entscheidungssystemen vorgesehen hätte. Michigan war damals schon dabei: Nessel schloss sich einer Koalition von 39 Generalstaatsanwälten an, die genau dieses Verbot als „weitreichend“ und „destruktiv“ für vernünftige staatliche KI-Regulierung kritisierten. Der Änderungsantrag hing an einem großen Haushalts- und Steuerpaket. Später tauchte ein sehr ähnlicher Versuch in einem anderen „Megabill“ wieder auf, das auch einen großen AI-Infrastruktur-Fonds enthielt. Der US-Senat strich die Klausel zur KI-Vorabregelung dann mit einem eindrucksvollen 99-zu-1-Votum. Jetzt steht offenbar erneut ein Gesetzesvorschlag zum Verbot staatlicher KI-Gesetze im Raum – dieses Mal im Kontext des jährlichen Verteidigungshaushalts (NDAA) und weiterer Sammelgesetze, wie Analyse-Stücke von Think Tanks und Medien berichten.

Die Debatte um die Regulierung künstlicher Intelligenz in den USA ist von komplexen rechtlichen und politischen Auseinandersetzungen geprägt.

Quelle: bbc.com

Die Debatte um die Regulierung künstlicher Intelligenz in den USA ist von komplexen rechtlichen und politischen Auseinandersetzungen geprägt.

Formal geht es um eine klassische Kompetenzfrage. Die USA kennen seit jeher Spannungen zwischen Bundesrecht und „states’ rights“. Bei KI lautet die Frage: Darf der Kongress den Bundesstaaten verbieten, eigene Regeln zu erlassen, wenn er selbst noch gar keinen umfassenden KI-Rechtsrahmen geschaffen hat? Aktuell gibt es keine umfassende nationale KI-Rahmengesetzgebung in den USA. Stattdessen wendet man bestehende Datenschutz-, Diskriminierungs- oder Verbraucherschutzgesetze auf KI-Fälle an, ergänzt um einige wenige spezialgesetzliche Regeln. Die Lücke füllen die Staaten: In der Legislaturperiode 2025 haben alle 50 US-Bundesstaaten sowie Puerto Rico, die Virgin Islands und Washington D.C. KI-bezogene Gesetzesentwürfe eingebracht, 38 Staaten haben rund 100 Maßnahmen verabschiedet. Genau diese Dynamik will das Moratorium einfangen: Statt vieler unterschiedlicher Regeln soll es eine starke Verlagerung Richtung Bundesebene geben, inklusive eines Verbots, dass einzelne Staaten strengere Anforderungen festlegen.

Das offizielle Siegel des Generalstaatsanwalts von Michigan, das die staatliche Autorität in der Gesetzgebung repräsentiert.

Quelle: hipaajournal.com

Das offizielle Siegel des Generalstaatsanwalts von Michigan, das die staatliche Autorität in der Gesetzgebung repräsentiert.

Die 36 Generalstaatsanwälte argumentieren im Kern mit drei Risikofeldern: Betrug, Manipulation und Schutz besonders vulnerabler Gruppen. Erstens: KI-gestützte Betrugsmaschen. In dem NAAG-Brief werden etwa Deepfake-Stimmen und gefälschte Videos erwähnt, mit denen sich „Enkel-Trick“-artige Betrügereien digital nachbauen lassen. Zweitens: psychische Gesundheit und Kinder. Die Unterzeichner verweisen auf Chatbots, die auf sensible Fragen zu Suizid oder Selbstverletzung unangemessen reagieren können, sowie auf sexualisierte Deepfakes von Minderjährigen. Drittens: Alltagsentscheidungen, etwa im Kredit-, Miet- oder Arbeitsmarkt, bei denen KI-Systeme über Zugang zu Wohnung, Job oder Versicherung mitentscheiden. Mehrere Staaten planen oder haben bereits Gesetze verabschiedet, die algorithmische Diskriminierung in diesen Bereichen adressieren. Aus Sicht von Nessel und ihren Kollegen ist es gerade die Stärke der Bundesstaaten, schnell auf neue Missstände reagieren zu können – etwa mit spezifischen Regeln für Deepfake-Pornografie, KI-Scams oder automatisierte Mietpreisgestaltung.

Regulierungsmodelle

Auf der anderen Seite steht eine Allianz aus großen Tech-Unternehmen und Teilen der Bundesregierung, die ein einheitliches Bundesrecht bevorzugen. Reuters berichtet, dass Unternehmen wie OpenAI, Google und Meta wiederholt vor einem „Flickenteppich“ von 50 verschiedenen KI-Regimen warnen, der Innovation und Skalierung behindere. Der Think Tank „Center for Data Innovation“ argumentiert offen für eine starke Bundesvorherrschaft: KI sei eine Querschnittstechnologie, vergleichbar mit Luftverkehr oder Lebensmittelkennzeichnung, wo ebenfalls Bundesrecht dominiert. Aus dieser Perspektive soll die Bundesregierung nicht nur Rahmen setzen, sondern auch ausdrücklich die Möglichkeit der Bundesstaaten beschneiden, über diesen Rahmen hinauszugehen. Die Trump-Administration hat diese Forderung aufgenommen: Laut Reuters lag im Herbst 2025 ein Entwurf für eine präsidentielle Executive Order vor, die den Justizminister ermächtigt hätte, gegen staatliche KI-Gesetze zu klagen und Fördergelder zu entziehen, wenn Staaten „zu strenge“ Regeln einführen. Dieser Entwurf wurde nach Protesten zunächst auf Eis gelegt – die politische Idee dahinter ist aber weiterhin im Spiel.

Die Warnung vor einem „Chaos“ aus 50 KI-Regimen hat einen wahren Kern: Die Staaten haben sehr unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt. Eine Auswahl zeigt, warum die Generalstaatsanwälte ihre Gestaltungsfreiheit verteidigen: Kalifornien hat mit dem Transparency in Frontier Artificial Intelligence Act (SB-53) ein Gesetz erlassen, das Entwickler großer Frontier-Modelle zu detaillierten Risikoanalysen, öffentlich zugänglichen „Frontier AI Frameworks“ und internen Notfallplänen bei kritischen Sicherheitsvorfällen verpflichtet. Juristische Analysen sehen SB-53 als erstes US-Gesetz, das explizit „katastrophale Risiken“ großer KI-Modelle adressiert. Parallel dazu verabschiedete Kalifornien 2025 weitere Gesetze zu KI-Transparenz, Chatbot-Kennzeichnung und Datenbroker-Regulierung, unter anderem mit strengeren Offenlegungspflichten für sensible personenbezogene Daten. Andere Staaten konzentrieren sich auf bestimmte Sektoren. Ein Bericht der Future of Privacy Forum zeigt zum Beispiel spezielle KI-Gesetze für Bewerbungs-Algorithmen, Miet-Screening oder Bildungstechnologie, die Diskriminierung und Intransparenz adressieren sollen. Die IAPP führt parallel ein laufend aktualisiertes Tracking, das quer durch die USA Dutzende sektorübergreifende und branchenspezifische KI-Gesetze dokumentiert. Für Unternehmen ist das anstrengend – aber genau dieser Druck ist es, auf den sich die Generalstaatsanwälte berufen: Ohne die Möglichkeit, mit strengen Regeln gegenzuhalten, könnten Staaten Scams, Deepfakes oder algorithmische Diskriminierung nur sehr begrenzt adressieren.

Während die USA noch um Grundsatzfragen ringen, hat die EU mit dem Artificial Intelligence Act bereits ein umfassendes KI-Rahmengesetz beschlossen. Die Verordnung 2024/1689 wurde im Juli 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist seit 1. August 2024 in Kraft, mit gestaffelten Übergangsfristen bis 2027. Der EU AI Act arbeitet mit einem Risikomodell: Unzulässige KI-Praktiken wie Social Scoring werden ganz verboten, Hochrisiko-Systeme – etwa in Medizin, Verkehr oder Personalrekrutierung – unterliegen strengen Anforderungen an Datenqualität, Governance, Transparenz und menschliche Aufsicht. Die Regeln gelten auch für Anbieter außerhalb der EU, wenn deren Systeme in der EU eingesetzt werden oder dort Auswirkungen haben. Die EU-Kommission fasst das Ziel so zusammen: ein einheitlicher Rahmen, der Vertrauen schafft und Europa als globalen Hub für „trustworthy AI“ positioniert. Für Unternehmen ist klar: Wer KI-Produkte in Europa anbietet, muss sich auf eine zentrale, relativ stringente Regulierung einstellen – im Gegensatz zu den USA, wo derzeit eine Mischung aus Bundes- und Staatenrecht entsteht.

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Auswirkungen und Ausblick

Für europäische Unternehmen – egal ob KI-Start-up, SaaS-Anbieter oder Industrieplayer mit datengetriebenen Produkten – stellt sich die Frage: Was bedeuten diese US-Debatten praktisch? Heute müssen Unternehmen typischerweise zwei Ebenen betrachten: EU-Ebene: Der EU AI Act legt risikobasierte Pflichten fest, die für alle Anbieter gelten, die KI-Systeme in der EU auf den Markt bringen oder deren Output hier verwendet wird. US-Ebene: Es gibt noch keinen einheitlichen AI-Federal-Act, aber mehrere horizontale und sektorale Regeln auf Staatenebene (z.B. SB-53 in Kalifornien, spezielle Gesetze zu Job-Algorithmen in Illinois oder Miet-Screening in Colorado). Wenn der Kongress tatsächlich ein Moratorium durchsetzt, das staatliche KI-Gesetze blockiert, könnten europäische Firmen in den USA kurzfristig von vereinfachter Compliance profitieren: weniger unterschiedliche Dokumentations-, Hinweis- oder Impact-Assessment-Pflichten in 50 Staaten. Langfristig wäre das Bild komplizierter: Ein rein bundesrechtlich geregelter Markt könnte zwar formell „einheitlich“ sein, aber politisch volatil – jede Administration könnte den Kurs ändern, von lax bis sehr strikt. Fällt das Moratorium dagegen durch, bleibt der Patchwork-Ansatz bestehen. Dann werden europäische Anbieter ähnliche Strategien brauchen wie heute im Datenschutz: ein Minimum-Set an Governance-Standards, das die strengsten relevanten Regeln in EU und US-Staaten abdeckt. Praktisch heißt das für ein KI-Produkt, das sowohl in der EU als auch etwa in Kalifornien und New York angeboten wird: Daten- und Modellgovernance so aufsetzen, dass die europäischen High-Risk-Vorgaben erfüllt sind und gleichzeitig Transparenz- und Testpflichten aus SB-53 sowie künftige US-Branchengesetze abgedeckt werden.

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Die aktuelle Auseinandersetzung ist nicht der erste Versuch, staatliche KI-Gesetze auszuhebeln – und wird wahrscheinlich nicht der letzte sein. Bereits der erste Moratoriums-Versuch im Sommer 2025 scheiterte im Senat klar, obwohl große Teile der Tech-Industrie ihn unterstützten. Kurz darauf experimentierte das Weiße Haus mit der Idee einer Executive Order, die Bundesbehörden anweisen sollte, gegen einzelne Staaten mit strengen KI-Gesetzen vorzugehen und Fördermittel an deren „Kooperationsbereitschaft“ zu koppeln – auch dieser Entwurf wurde nach Kritik aus beiden Parteien vorerst gestoppt. Gleichzeitig warnen Kommunal- und Städteverbände, dass ein breites Preemption-Regime nicht nur Staaten, sondern auch Städte und Gemeinden daran hindern könnte, lokale Regeln zu KI im öffentlichen Raum, bei Polizei-Technologie oder Verkehr einzuführen. Auf der anderen Seite vertiefen Lobbyorganisationen der Tech-Industrie und marktorientierte Think Tanks ihre Argumentation, warum nur ein starkes, vorkommendes Bundesrecht Investitionssicherheit schaffe.

Hinter der juristischen Debatte um Preemption steckt ein sehr praktischer Konflikt: Wer bestimmt die Regeln für KI in einem der wichtigsten Märkte der Welt – und mit welchem Tempo? Die Generalstaatsanwälte wollen handlungsfähig bleiben, um Deepfakes, KI-Scams und algorithmische Diskriminierung unmittelbar adressieren zu können, notfalls mit strengeren Vorgaben als Washington. Teile der Bundespolitik und der KI-Industrie drängen auf ein einheitliches Bundesregime, das aus ihrer Sicht Innovation schützt und internationale Wettbewerbsfähigkeit stärkt – auch um den Preis, dass Staaten weniger selbst gestalten dürfen. Für globale Anbieter, inklusive europäischer Firmen, ist der Ausgang entscheidend: Ein starker Bundesrahmen mit Preemption würde Compliance in den USA formal vereinfachen, könnte aber politisch schwankungsanfälliger sein. Bleibt der Spielraum der Bundesstaaten erhalten, bleibt auch der Druck, KI-Governance so robust aufzusetzen, dass sie sowohl die EU-Vorgaben als auch die strengsten US-Staatsgesetze mit abdeckt. Die Auseinandersetzung ist damit mehr als ein amerikanischer Binnenstreit: Sie entscheidet mit darüber, ob das globale KI-Ökosystem eher von einheitlichen, zentralen Regeln geprägt wird – oder von einem Netz aus nationalen und subnationalen Experimenten, bei denen Staaten wie Michigan, Kalifornien oder New York weiter vorneweg regulieren.

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